NIEDERVOLT - BATTERIERECYCLING
SICHERHEIT UND
HANDHABUNG
Bei jeder Niedervoltbatterietechnologie bestehen elektrische, chemische und thermische Gefahren. Das Ausmass des Risikos variiert je nach Art der durchgeführten Aufgabe, der Menge der angeschlossenen Energie (d. h. der Anzahl der noch elektrisch miteinander verbundenen Batteriemodule in einem Paket) und dem Ladezustand.
Unter normalen Umständen stellen die in GM-Batteriezellen enthaltenen Chemikalien keine Gefahr dar. Eine Beschädigung einer Batteriezelle kann jedoch zu chemischen Gefahren durch austretenden Elektrolyt oder Ausgasung führen.
ARBEITSSICHERHEIT
Die Sicherheit des Personals, das an Niederspannungsbatterien arbeitet, sowie der Personen, die sich während dieser Arbeiten in der Nähe aufhalten, sollte oberste Priorität haben. Schulungen und Gefahrenbewusstsein, standardisierte Arbeitsverfahren sowie persönliche Schutzausrüstung (PSA) sind wichtige Elemente für die Schaffung einer sicheren Umgebung für Arbeiten an Niederspannungsbatteriekomponenten.
BRANDSCHUTZ
Standorte, an denen Niederspannungsbatterien gelagert werden, sollten über einen Plan verfügen, der wichtige Elemente für einen sicheren Betrieb berücksichtigt, darunter:
- Anlagengestaltung (z. B. Baumaterialien, Dachhöhen usw.)
- Batterievolumen vor Ort
- Ladezustand der Batterie
- Art der Tätigkeiten vor Ort (z. B. interne Batteriearbeiten, Lagerung von Komponenten, Lagerung von Fahrzeugen)
TRANSPORT
Folgende Batterietypen fallen unter die Gefahrgutverordnung: Lithium-Ionen-Batterien (UN 3480/3481, eingebaut in oder verpackt mit Geräten oder Ausrüstungen), Natrium-Ionen-Batterien (UN 3551/3552) und Blei-Säure-Batterien (UN 2794/2795/2800), sofern sie auslaufgefährdet oder unsachgemäss verpackt sind. Jeder, der diese Batterien versendet oder für den Versand vorbereitet, muss die geltenden Gefahrgutvorschriften (DGT) je nach Transportart und Rechtsordnung einhalten. Darüber hinaus kann die Aufrechterhaltung der erforderlichen behördlichen DGT-Registrierung(en) erforderlich sein. Unternehmen, die diese Batterietypen sammeln, transportieren und lagern, sollten die geltenden gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Schulung und Zertifizierung, Materialklassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation, Be- und Entladen, Blockieren/Verspannen, Transport und Dokumentation, einschliesslich der erforderlichen Meldung von Transportvorfällen, erfüllen.
Hinweis: Lithium-Ionen-Batterien, die zum Zwecke der Entsorgung oder des Recyclings transportiert werden, sind im Luftverkehr strengstens verboten.
BEHANDLUNG/ABFALL
Bitte beachten Sie, dass unsachgemässes Recycling von Batterien und unsachgemässe Entsorgung von Altbatterien, z. B. durch Wegwerfen oder Entsorgen im Hausmüll, schwere Schäden für die Umwelt und die menschliche Gesundheit verursachen können.
Entsorgen Sie die Batterien nicht selbst. Verlassen Sie sich stattdessen auf die von GM zugelassenen Recyclingunternehmen und deren Partner für die ordnungsgemässe Entsorgung. Batterierecycler müssen alle nationalen und lokalen Abfallgesetze einhalten.
BESCHÄDIGTE BATTERIEN
Wenn eine Batterie beschädigt ist oder der Verdacht auf eine Beschädigung besteht, wenden Sie sich an ein von GM zugelassenes Servicecenter. Schäden können unter anderem Dellen, Risse, Schmelzspuren am Schutzgehäuse, austretender Elektrolyt und Verfärbungen der Anschlüsse umfassen.
NIEDERVOLT - BATTERIERECYCLING
Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen beziehen sich ausschließlich auf Niedervolt-Batterien (< 60 V DC), die in GM-Fahrzeugen verwendet werden.