ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN FAHRZEUGKAUF
Die nachstehenden Bedingungen gelten für den Verkauf von Fahrzeugen durch die Cadillac Europe GmbH mit Sitz in Albisriederstrasse 253, 8047 Zürich, Schweiz ("Cadillac") und Kunden, die ein Fahrzeug der Cadillac Europe GmbH kaufen (im Folgenden "Kunde").
(Der Kunde und Cadillac werden zusammen als "Parteien" bezeichnet).
1. Verkauf und Kauf des Fahrzeugs
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, das Fahrzeug mit dem Zubehör und dem Servicepaket zu kaufen, die bei der Bestellung ausgewählt und an Cadillac über die digitale Verkaufsplattform, per E-Mail oder auf andere Weise übermittelt wurden ("Fahrzeug"). Wenn die Bestellung angenommen wird von Cadillac, sendet Cadillac dem Kunden per E-Mail eine Auftragsbestätigung zu. Der Verkauf und Kauf des Fahrzeugs wird für die Parteien verbindlich, wenn der Kunde die Auftragsbestätigung von Cadillac erhält. Cadillac ist nicht verpflichtet, Bestellungen anzunehmen, und nimmt keine Bestellungen von Fahrzeughändlern, Einzelhändlern, professionellen Taxifahrern oder Chauffeuren oder im Falle von Beschränkungen durch Exportkontrollen oder Wirtschaftssanktionen an (siehe Abschnitt 8 unten).
2. Preis und Einzahlung
Der Preis des Fahrzeugs wird in der Auftragsbestätigung ausgewiesen und versteht sich ggf. zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Vereinbarte Nebenleistungen (z. B. Überführungskosten) werden zusätzlich berechnet.
Mit der Auftragsbestätigung sendet Cadillac dem Kunden eine Zahlungsaufforderung für die im Auftragsformular angegebene Einzahlung einschliesslich Mehrwertsteuer ("Einzahlung"). Die Einzahlung ist erforderlich, um die Bestellung zu bearbeiten, und wird vom Preis abgezogen. Der Kunde hat die Einzahlung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung zu leisten. Nach der Zahlung erhält der Kunde von Cadillac eine Zahlungsbestätigung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für die Einzahlung. Die Einzahlung wird nicht zurückerstattet, ausser in dem in Abschnitt 4 ausdrücklich genannten Fall.
Die Abrechnung und Fakturierung des Preises des Fahrzeugs erfolgt gemäss den Bestimmungen des nächsten Absatzes bezüglich der Übergabe des Fahrzeugs.
3. Übergabe und Zahlungsbedingungen
Für die Übergabe der Fahrzeuge kann der Kunde wählen, ob er das Fahrzeug an einem der von Cadillac benannten und vom Kunden im Bestellformular ausgewählten Standorte abholen möchte oder eine andere schriftliche Vereinbarung mit Cadillac trifft. Die zum Zeitpunkt der Übermittlung des Bestellformulars durch den Kunden getroffene Wahl kann nicht einseitig geändert werden.
Cadillac kommuniziert voraussichtliche Lieferfristen für die Fahrzeugübergabe, welche für Cadillac nicht verbindlich sind.. Sobald für Cadillac absehbar ist, wann das Fahrzeug lieferbar ist, teilt Cadillac dem Kunden das endgültige Übergabedatum ("Übergabedatum") mit, zusammen mit einer Zahlungsanweisung für den Preis des Fahrzeugs abzüglich der Einzahlung. Der Kunde hat den Preis innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung zu zahlen. Bei nicht erfolgter Zahlung innert dieser 7 Tagen kann Cadillac den Kaufvertrag ohne weitere Fristansetzung kündigen und die Bestellung des Fahrzeugs stornieren. Nach der Zahlung erhält der Kunde eine Zahlungsbestätigung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer über den Preis.
Vor dem Übergabedatum fordert Cadillac den Kunden auf, eine Vollmacht zur Zulassung des Fahrzeugs und eine Kopie der Fahrzeugversicherung vorzulegen. Cadillac kümmert sich um die Zulassung des Fahrzeugs auf den Namen des Kunden und übergibt dem Kunden bei der Übergabe des Fahrzeugs alle zugehörigen Dokumente.
Am Übergabetag muss der Kunde das Fahrzeug am gewählten bzw. mit Cadillac vereinbarten Standort abholen, das Fahrzeug umgehend auf allfällige Mängel überprüfen und eine Empfangsbestätigung unterschreiben, in der der Zustand des Fahrzeugs bestätigt wird. Die Empfangsbestätigung muss am selben Tag der Fahrzeugübernahme unterzeichnet werden. Das Eigentum am Fahrzeug und das damit verbundene Risiko des Verlusts oder der Beschädigung gehen mit der Abholung des Fahrzeugs auf den Kunden über.
4. Verbraucher Recht auf Widerruf
Der Kunde ist berechtigt, die Bestellung zu stornieren und folglich vom Kauf zurückzutreten, indem er seinen Widerruf an die E-Mail-Adresse support@cadillaceurope.com sendet und das Fahrzeug, sofern es bereits geliefert wurde, innerhalb von 14 Tagen nach der Übergabe des Fahrzeugs an den Übergabeort zurückbringt, vorausgesetzt, dass das Fahrzeug im gleichen Zustand wie bei der Übergabe ist, nicht beschädigt wurde und nicht mehr als 100 Kilometer gefahren wurde. Cadillac ist berechtigt, die Einzahlung als Entschädigung für Administrationskosten einzubehalten. Die Einzahlung ist eine vorab festgelegte Entschädigung, die den Kosten und Verlusten entspricht, die GM im Falle eines Rücktritts des Kunden vom Kauf entstehen.
Im Falle des Zurückzutritts, der Kunde hat nur dann Anspruch auf Rückerstattung der Einzahlung, wenn er sein Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach seiner Zahlung ausübt.
Dieser Abschnitt 4 gilt nur für Online-Verkäufe an Verbraucher.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
• An Cadillac Europe GmbH, Albisriederstrasse 253, 8047 Zurich, E-Mail: support@cadillaceurope.com
• Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
• Bestellt am (*)/erhalten am (*)
• Name des/der Verbraucher(s)
• Anschrift des/der Verbraucher(s)
• Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum (*)
Unzutreffendes streichen.
5. Benutzerhandbuch und Garantie
Der Kunde erkennt die Betriebsanleitung des Fahrzeugs an, die unter https://www.cadillaceurope.com/ch-de/ownership/manuals-guides verfügbar ist ("Betriebsanleitung"), und verpflichtet sich, die Betriebsanleitung bei der Nutzung des Fahrzeugs zu beachten. Ein Ausdruck des Benutzerhandbuchs wird bei der Übergabe des Fahrzeugs ebenfalls ausgehändigt.
Das Benutzerhandbuch kann von Cadillac jederzeit aktualisiert und überarbeitet werden, wenn neue Funktionen für das Fahrzeug verfügbar werden.Der Kunde akzeptiert die Garantie- und Servicebedingungen von Cadillac, die unter https://www.cadillaceurope.com/ch-de/ownership/manuals-guides verfügbar sind ("Garantiebedingungen"). Cadillac ist berechtigt, die Garantiebedingungen jederzeit zu ändern, indem es den Kunden im Voraus über diese Änderung informiert. Widerspricht der Kunde Cadillac nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Information über die Änderung der Garantiebedingungen schriftlich, so gelten die Änderungen der Garantiebedingungen als vom Kunden akzeptiert.
Die Garantiebedingungen ersetzen jede gesetzliche Gewährleistung und schliessen alle anderen Ansprüche gegenüber Cadillac in Bezug auf das Fahrzeug aus, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.
Verkauft der Kunde das Fahrzeug, gehen die Garantiebedingungen auf den Drittkäufer über, soweit sie auf diesen übertragbar sind, und zwar beschränkt auf den Zeitraum, während der die ursprünglich Garantiefrist läuft.
6. Zahlungsverzug
Zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln nach geltendem Recht kann Cadillac eines oder mehrere der folgenden Rechtsmittel ausüben, wenn der Kunde seine Verpflichtungen gegenüber Cadillac im Zusammenhang mit dem Kauf des Fahrzeugs missachtet.
Wenn der Kunde die Zahlung des Preises nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung begleicht, kann Cadillac den Verkauf stornieren, die Bestellung des Fahrzeugs annullieren und die Einzahlung als Erstattung für bereits entstandene Kosten einbehalten.
Nimmt der Kunde das Fahrzeug am Übergabetermin nicht ab, wird Cadillac die Übergabe verschieben und dem Kunden alle angemessenen zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen, einschliesslich der Kosten für die Verwahrung und Wartung des Fahrzeugs bis zur tatsächlichen Übergabe. Nach dem Übergabetermin trägt der Kunde auch das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung des Fahrzeugs.
7. Höhere Gewalt
Keine der Parteien haftet für Verluste oder Schäden, die sich aus einer Verzögerung oder einem Versäumnis bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen oder der Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Verkauf und dem Kauf des Fahrzeugs ergeben, sofern diese Verzögerung oder dieses Versäumnis auf Ereignisse zurückzuführen ist, die ausserhalb der Kontrolle der jeweiligen Partei liegen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Streiks, Arbeitsniederlegungen, Kriege, Überschwemmungen, Erdbeben, Pandemien oder andere Umstände, die ausserhalb ihrer Kontrolle liegen.
8. Kundendaten und Compliance
Cadillac verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung von GM Europe, die unter https://www.cadillaceurope.com/ch-de/legal/privacy-statement abrufbar ist ("Datenschutzerklärung"). Cadillac hat das Recht, die Datenschutzerklärung von Zeit zu Zeit im Einklang mit den geltenden Gesetzen zu ändern und zu überarbeiten. Cadillac ist berechtigt, personenbezogene Daten gemäss der Datenschutzerklärung an Dritte weiterzugeben, um die Berechtigung zum Kauf des Fahrzeugs oder damit zusammenhängender Bonusprogramme zu prüfen, und zwar in Übereinstimmung mit den Richtlinien von Cadillac hinsichtlich der Einhaltung von Exportkontroll- und Wirtschaftssanktionsgesetzen und -vorschriften der Schweiz, der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten und anderer relevanter Rechtsordnungen.
Der Kunde ist darüber informiert, dass Cadillac alle Melde- und Mitteilungspflichten gemäss den geltenden Gesetzen und Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität erfüllen wird und den Verkauf und Kauf des Fahrzeugs aussetzen oder beenden kann, wenn diese Gesetze und Vorschriften dies erfordern.
9. Fahrzeugvernetzung
Das batterieelektrische Cadillac-Fahrzeug ist ausgestattet mi
• eCall, dem in der EU vorgeschriebenen Notrufsystem, das einen Unfall erkennen und den Notruf absetzen kann;
• Connected Services, darunter
• Connected Vehicle für bis zu acht Jahre ab Erstzulassung des Fahrzeugs und
• Fahrerassistenzpaket für die Baureihen VISTIQ (2026), LYRIQ (2026), LYRIQ-V (2026) und OPTIQ (2025) für bis zu drei Jahre ab Erstzulassung des Fahrzeugs – Super Cruise® ist bereits installiert, aber noch nicht aktiviert (lokale Zulassung steht noch aus). Wir arbeiten daran, Ihnen dieses Upgrade in Europa anzubieten.
Um sich für Connected Services anzumelden und diese zu aktivieren, muss der Kunde die Nutzungsbedingungen für Connected Vehicle Services in der myCadillac-App akzeptieren und die Aktivierungsschritte befolgen. Weitere Informationen und Funktionen finden Sie unter www.cadillaceurope.com und in der Betriebsanleitung.
Connected Services beinhalten die Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich bestimmter Daten zum Fahrverhalten und zur Fahrzeugstandortbestimmung, wie in der Datenschutzerklärung von GM Europe dargelegt.
Die Connected Services können jederzeit per E-Mail an support@cadillaceurope.com deaktiviert werden.
10. Datenlizenz
In Bezug auf die Nutzung nicht personenbezogener, zugänglicher Produktdaten und zugehöriger Servicedaten, die vom Fahrzeug generiert werden, stimmt der Kunde den Bedingungen der Datenlizenz zu, die die Nutzung dieser Daten durch GM und seine verbundenen Unternehmen regelt. Die Datenlizenz ist diesen Fahrzeugverkaufsbedingungen als Anlage 1 beigefügt..
11. Leistung durch Dritte
Cadillac kann Dritte mit der Ausführung aller oder eines Teils seiner Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Verkauf des Fahrzeugs beauftragen.
12. Abtretung
Cadillac kann seine Rechte im Zusammenhang mit dem Verkauf des Fahrzeugs an Tochtergesellschaften abtreten, die direkt oder indirekt von der General Motors Company kontrolliert werden.
13. Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit
Der Verkauf und Kauf des Fahrzeugs unterliegt schweizerischem Recht. Die Parteien unterwerfen alle damit zusammenhängenden Streitigkeiten der ausschliesslichen Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte von Zürich oder, für Verbraucher, der ordentlichen Gerichte am Sitz des Kunden. Cadillac kann sich auch an das zuständige Gericht am Wohnsitz des Kunden wenden.
Anlage 1: Datenlizenz zwischen Kunde und GM und seinen verbundenen Unternehmen
Diese Datenlizenz legt die Bedingungen fest, unter denen der Kunde GM und den anderen mit den unten aufgeführten Aufgaben befassten Konzernunternehmen der General Motors Company (in dieser Anlage 1 zusammenfassend „GM“) die Nutzung nicht personenbezogener Daten aus dem Fahrzeug oder den damit verbundenen Dienstleistungen von GM gestattet, wie z. B. die über die mobile App myCadillac oder myChevrolet, das GM-Konto und andere Dienste zur Unterstützung vernetzter Produkte („Verbundene Dienstleistungen“) bereitgestellten Dienste.
1. Verwendungszweck der Daten durch GM
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass GM alle nicht personenbezogenen, leicht verfügbaren Produktdaten und damit verbundenen Servicedaten gemäß der Definition des EU-Datenschutzgesetzes (die „GM-Daten“), die durch die Nutzung des Fahrzeugs oder verbundener Dienstleistungen erhoben werden, für folgende Zwecke verwenden darf:
a) Erfüllung einer Vereinbarung mit dem Kunden oder damit verbundener Aktivitäten (z. B. Rechnungsstellung, Erstellung und Bereitstellung von Berichten oder Analysen, Finanzprognosen, Wirkungsbeurteilungen, Berechnung von Mitarbeiterleistungen);
b) Bereitstellung von Support-, Gewährleistungs-, Rückruf-, Garantie- oder ähnlichen Dienstleistungen oder zur Beurteilung von Ansprüchen des Kunden, von GM oder Dritten (z. B. hinsichtlich Fehlfunktionen des Fahrzeugs) in Bezug auf das Fahrzeug oder zugehörige Dienste;
c) Bereitstellung vernetzter und anderer Dienste für das Fahrzeug, wie z. B. Dienste, die Echtzeit-Entscheidungen, Navigation oder kontextbezogene Fahrinformationen, drahtlose Updates oder Fahrerassistenz- und autonome Fahrfunktionen erfordern;
d) Überwachung und Aufrechterhaltung der Funktion, Leistung, Sicherheit und des Schutzes des Fahrzeugs oder zugehöriger Dienste sowie Gewährleistung der Qualitätskontrolle;
e) Verbesserung der Funktion aller von GM angebotenen Produkte oder zugehörigen Dienste;
f) Entwicklung neuer Produkte oder Dienste, einschließlich Lösungen für künstliche Intelligenz (KI), durch GM, durch Dritte, die im Auftrag von GM handeln (d.h. wenn GM entscheidet, welche Aufgaben diesen Parteien übertragen werden und davon Nutzen zieht), in Zusammenarbeit mit anderen Parteien oder über Zweckgesellschaften (z. B. Joint Ventures);
g) die Zusammenführung dieser GM-Daten mit anderen Daten oder die Erstellung abgeleiteter Daten zu jedem rechtmäßigen Zweck, einschließlich des Ziels, diese aggregierten oder abgeleiteten Daten an Dritte zu verkaufen oder anderweitig bereitzustellen, sofern diese Daten keine Identifizierung spezifischer, vom Fahrzeug an GM übermittelter Daten ermöglichen oder es Dritten nicht ermöglichen, diese Daten aus dem Datensatz abzuleiten; und
h) alle anderen gesetzlich vorgeschriebenen Zwecke.
GM verpflichtet sich, die GM-Daten nicht zu verwenden, um Erkenntnisse über die wirtschaftliche Lage, das Vermögen und die Produktionsmethoden des Kunden oder über die Nutzung des Fahrzeugs oder der zugehörigen Dienste durch den Kunden in einer Weise zu gewinnen, die die wirtschaftliche Position des Kunden auf den Märkten, auf denen der Kunde tätig ist, beeinträchtigen könnte.
2. Weitergabe von GM-Daten an Dritte
GM darf die GM-Daten, die nicht personenbezogen sind, an Dritte weitergeben, sofern die GM-Daten von den Dritten ausschließlich für die folgenden Zwecke verwendet werden: (i) Unterstützung von GM bei der Erreichung der gemäß Klausel 1 Absatz 1 zulässigen Zwecke oder (ii) gemeinsame Verfolgung dieser Zwecke mit GM, entweder direkt oder über Zweckgesellschaften. In diesem Fall verpflichtet GM den Dritten vertraglich, die GM-Daten nicht für Zwecke oder in einer Weise zu verwenden, die über die gemäß Klausel 1 Absatz 1 zulässige Nutzung hinausgehen.
Gibt GM GM-Daten an Dritte weiter, verpflichtet GM diese vertraglich zur Einhaltung von Klausel 1 Absatz 2. Darüber hinaus verpflichtet GM alle Dritten, die GM-Daten erhalten, vertraglich, diese Daten nicht weiterzugeben, es sei denn, der Kunde stimmt einer solchen Weitergabe zu oder eine solche Datenweitergabe ist im Interesse des Kunden erforderlich. GM verpflichtet die Dritten vertraglich zur Anwendung aller mit dem Kunden vereinbarten Schutzmaßnahmen.
Zur Klarstellung: GM ist berechtigt, aggregierte oder abgeleitete Daten für beliebige Zwecke zu verwenden, einschließlich des Rechts, aggregierte oder abgeleitete Daten an Dritte weiterzugeben, sofern diese aggregierten oder abgeleiteten Daten nicht die Identifizierung spezifischer GM-Daten oder die erneute Identifizierung eines Kunden im Sinne des EU-Datenschutzgesetzes ermöglichen.
Die oben genannten Bestimmungen gelten nicht, wenn GM aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere aufgrund von Gerichtsbeschlüssen oder Anordnungen autorisierter Stellen, die GM zur Weitergabe von GM-Daten an einen bestimmten Dritten verpflichten, zur Weitergabe von GM-Daten an Dritte verpflichtet ist.
3. Nutzung von Verarbeitungsdiensten
GM kann zur Erreichung der vereinbarten Zwecke gemäß Ziffer 1 Abs. 1 stets Verarbeitungsdienste, z. B. Cloud-Computing-Dienste (einschließlich Infrastructure as a Service, Platform as a Service und Software as a Service), Hosting-Dienste oder ähnliche Dienste nutzen.
4. Nutzungsübertragung durch den Kunden
Überträgt der Kunde vertraglich (i) das Eigentum am Fahrzeug oder (ii) seine vorübergehenden Nutzungsrechte am Fahrzeug und/oder (ii) seine Rechte zum Erhalt zugehöriger Dienste an eine nachfolgende natürliche oder juristische Person („Nachfolgernutzer“) und verliert er nach der Übertragung seinen Nutzerstatus, ist der Kunde verpflichtet:
a) sofern er ein GM-Konto eingerichtet hat, sicherzustellen, dass der Nachfolgernutzer das Konto des ursprünglichen Kunden nicht nutzen kann;
b) sich nach besten Kräften zu bemühen, dem Nachfolgernutzer ab dem Übertragungsdatum seine Rechte und Pflichten als Nutzer zu übertragen; GM stimmt dieser Übertragung hiermit im Voraus zu;
c) GM unverzüglich über die Übertragung und die Identität des Nachfolgernutzers zu informieren und eine Kopie der Übertragung bereitzustellen. Schlägt die Übertragung fehl, ist der Kunde verpflichtet, GM unverzüglich zu informieren. Die Rechte von GM zur Nutzung der vor der Übertragung generierten GM-Daten bleiben von einer Übertragung unberührt. D. h. die Rechte und Pflichten in Bezug auf die vor der Übertragung gemäß dieser Datenlizenzvereinbarung übertragenen GM-Daten bleiben auch nach der Übertragung bestehen.
5. Mehrere Nutzer
Räumt der Kunde einem Dritten („Zusatznutzer“) Nutzungsrechte ein, behält aber seinen eigenen Nutzerstatus, so ist der Kunde verpflichtet, (i) in seine Vereinbarung mit dem Zusatznutzer Bestimmungen aufzunehmen, die diese Datenlizenz im Wesentlichen widerspiegeln, und (ii) als erster Ansprechpartner für alle Anfragen oder Ansprüche des Zusatznutzers gemäß dem Datenschutzgesetz oder bezüglich der Nutzung der GM-Daten durch GM zu fungieren, GM unverzüglich zu informieren und bei der Bearbeitung solcher Angelegenheiten mitzuwirken.
Verstößt der Nutzer gegen die in den Ziffern 4 und 5 genannten Pflichten und führt dies dazu, dass GM Daten ohne einen gültigen Vertrag mit dem Folge- oder Zusatznutzer nutzt oder weitergibt, stellt der Nutzer GM von allen daraus resultierenden Ansprüchen frei. Dies gilt nicht, wenn der Nutzer den Verstoß nicht zu vertreten hat.
6. Datennutzung nach Ablauf der Datenlizenz
Im Falle der Kündigung oder des Ablaufs der Datenlizenz bleibt GM berechtigt, die vor dem Kündigungs- oder Ablaufdatum generierten oder aufgezeichneten GM-Daten gemäß den Bestimmungen dieser Datenlizenz zu nutzen und weiterzugeben.